Reichsritter

Reichsritter ist eine Bezeichnung für Adlige im Heiligen Römischen Reich, die Mitglieder der freien Reichsritterschaft waren (siehe: Ständeordnung). Das Präfix „Reichs-“ soll anzeigen, dass diese Adligen direkt dem König bzw. Kaiser des Reichs und nicht einem Landesfürsten unterstanden. Sie waren damit zwar reichsunmittelbar, gehörten jedoch nicht zu den Reichsständen, da sie keinen eigenen Sitz mit Stimmberechtigung im Reichstag besaßen. Sie werden daher auch dem Niederen und nicht dem Hohen Adel zugerechnet.


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